Stiften

Ihre Zustiftung erhöht unser Stiftungskapital

Die Bürgerstiftung baut kontinuierlich Kapital auf. Dafür gibt sie allen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen, die sich der Gemeinde verbunden fühlen und die Stiftungsziele bejahen, die Möglichkeit einer Zustiftung.

Es gibt keine Mindestbeträge! Auch kleine Zustiftungen unterstützen und sind sehr willkommen.

Eine Zustiftung ist möglich als:

  • einmalige oder regelmäßige Zustiftung
  • Vererbung von Vermögen
  • eine eigene Treuhandstiftung
  • Einrichtung eines Stiftungsfonds

Das Stiftungskapital soll vermehrt werden. Lediglich die Erträge werden jährlich im Sinne der Stiftungsziele ausgeschüttet.
Das Stiftungsvermögen sichert auch für die Zukunft die Erfüllung der festgelegten Zwecke.

Der Stiftungszweck ist breit angelegt und umfasst folgende Ziele:

  • Jugend
  • Sport
  • Bildung
  • Soziales
  • Gesundheit
  • Kultur
  • Heimatpflege
  • Natur – und Umwelt

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten

Zustiftungen für die Bürgerstiftung Bovenden können bis zu 20% vom Gesamtbetrag der Einkünfte der Zustifter als Sonderausgaben abgesetzt werden. Zusätzlich kann alle 10 Jahre 1 Million Euro in den Kapitalstock gestiftet werden!
Eine testamentarische Zustiftung ist von der Erbschaftssteuer befreit.

Eine einfache Überweisung mit Name und Adresse und dem Begriff “Zustiftung” genügt, eine Zuwendungsbescheinigung für das Finanzamt kommt zeitnah.

Wir stehen bei Fragen, auch zur Art der Zustiftung, gerne zur Verfügung.